3. E-Books in Bibliotheken

3.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

1Bei den E-Books in Öffentlichen Bibliotheken gibt es nationale und sprachregionale Unterschiede. Dies hat mit den verschiedenen Buchmärkten und nicht zuletzt mit den unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen zu tun. Gegenüber den wissenschaftlichen Publikationen stehen im Publikumsbereich die Öffentlichen Bibliotheken in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern, die auf den direkten Absatz an die Kunden setzen. Im Wissenschaftsbereich sind Bibliotheken sehr wichtige Abnehmer der Verlagsprodukte, während im Bereich Sachbücher und Belletristik der Markt der Privatkunden im Vordergrund steht. Im Wissenschaftsbereich hat sich denn auch das E-Book-Angebot aus dem bereits etablierten der E-Journals abgeleitet, sowohl was das Geschäftsmodell als auch die Formate und Bezugsmöglichkeiten betrifft. Anders im Publikumsbereich: hier orientiert sich das E-Book-Angebot am gedruckten Buch, wobei die Einschränkungen im digitalen Bereich beträchtlich sind.

2Auch als Privatkunde ist es schwer verständlich, dass mit dem Kauf eines E-Books nur eine Lizenz erworben wird und die Nutzung stark eingeschränkt ist. Noch schwieriger ist es für Bibliotheken, die kein Recht auf die Ausleihe der elektronischen Medien haben – im Gegensatz zur Ausleihe von Büchern (jedenfalls in vielen Ländern). Verlage bestimmen, welche E-Books auch an Bibliotheken angeboten werden und von diesen unter bestimmten Bedingungen “ausgeliehen” werden dürfen. (Vgl. dazu die Erläuterungen auf der Seite des DBV http://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html).

3Verschiedene Bibliotheksorganisationen haben in den letzten Jahren eine Anpassung des Urheberrechts gefordert, damit die Nutzung von E-Books denen gedruckter Bücher gleichgestellt wird. Die EBLIDA hat die Kampagne “Right to e-read” geführt, die unter anderem in Deutschland vom DBV unterstützt wurde.

Abbildung: Plakat der Kampagne Right to e-read (Quelle: EBLIDA)

4In einem Positionspapier forderte dieser 2012 die Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books (http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv-Positionspapier_E-Books_Ausleihe_kurz_2014_02.pdf)

5Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. fordert Bund und Länder auf, eindeutige und einschlägige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen, um für Rechtssicherheit im Bereich „E-Books“ zu sorgen. Was Bibliotheksnutzer immer stärker nachfragen, können Öffentliche Bibliotheken nur bedingt zur Verfügung stellen: die „Ausleihe“ auch von elektronischen Büchern. Denn nicht nur die finanziellen, auch die rechtlichen Hürden für die elektronische „Ausleihe“ in Öffentlichen Bibliotheken sind hoch. Öffentliche Bibliotheken können unter den derzeitigen Bedingungen nur die E-Books zur Ausleihe anbieten, bei denen der Rechteinhaber sein Einverständnis gegeben hat.

6Auch in der Debatte um die Reform des Urheberrechts in Deutschland Ende 2016 äusserte sich der DBV dezidiert in dieser Richtung: “Erfolgreiche Bildung und Wissenschaft braucht dringend eine Reform des Urheberrechts” und zur E-Book-Ausleihe:

7Der dbv fordert ein klares Ausleihrecht für E-Books in öffentlichen Bibliotheken. Das Prinzip der Bibliotheksausleihe von gedruckten Büchern, jedes gekaufte Werk einmal zeitgleich ausleihen zu können, muss in der digitalen Welt seine Anwendung finden. Gekaufte oder lizensierte E-Books müssen befristet ausleihbar gemacht werden, nach „Rückgabe“ erlischt beim Nutzer das Recht auf Nutzung, eine andere Person kann das Werk elektronisch „ausleihen“.

8Lange war unsicher, ob ein E-Book wie ein physisches Medium ausgeliehen werden kann (im Sinne des Rechts). Beger (2005) erläuterte, dass nur ein körperlicher Gegenstand verliehen werden könne und somit E-Medien nicht unter das Verleihrecht fielen. Dies wurde nun durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 10. November neu beurteilt. Der DBV begrüsste den Entscheid mit folgender Stellungnahme:

9Nach der Vorabentscheidung des EuGH im Fall C‐174/15 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) vom 10. November 2016 dürfen Bibliotheken in der gesamten Europäischen Union E‐Books verleihen. Danach ist die Verleihrechts‐Richtlinie aus dem Jahr 2006 (2006/115/EG) so auszulegen, dass das „Verleihen“, das dort definiert ist als „zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung“, auch die „Leihe“ von E‐Books umfasst. Voraussetzung dafür ist, dass das E‐Book, für das eine Bibliothek eine Lizenz besitzt, zeitgleich nur von der in der Lizenz festgelegten Anzahl von Benutzern auf den Computer geladen werden kann. Die E‐Book‐Datei auf dem Computer des Ausleihenden muss sich nach der in der Lizenz festgelegten Nutzungsdauer wieder automatisch zerstören. (Stellungnahme DBV im Bibliotheksdienst 2017, No. 51 (2), S.133)

10Allerdings wird bei den gängigen Verfahren die Datei nicht vom Rechner gelöscht, sondern es wird nur der Zugriff deaktiviert. Dies würde eine neue technische Lösung bedingen, die erst noch entwickelt werden müsste. Die Urheberrechtsspezialistin Ursula Findor-Schmidt stellt den Sachverhalt aber anders dar: An der E-Medien-Konferenz der Deutschen Akademie der Medien am 26. April 2017 in München erläuterte sie das Urteil des EuG in dem Sinne, dass unter bestimmten Voraussetzungen die E-Leihe einer phyischen Ausleihe entsprechen kann (Quelle: Vortragsfolien U. Findor-Schmidt):

  • 11Verleihen iSd RL [Richtlinie] umfasst auch eine digitale Kopie eines Buches, wenn
  1. die Kopie auf dem Server einer öffentlichen Bibliothek abgelegt ist und
  2. der Nutzer während der Leihfrist nur eine Kopie auf seinem Computer herunterladen kann und
  3. der Nutzer nach Ablauf der Leihfrist diese nicht mehr nutzen kann.
  • Die öffentliche Ausleihe ist unzulässig, wenn die digitale Kopie aus einer illegalen Quelle stammt.

12Damit entspricht die gängige technische Lösung den rechtlichen Vorgaben (Betreffendes Unionsrecht: RL 2006/115/EG): Bibliotheken können E-Books grundsätzlich ausleihen und müssen dafür keine Lizenz kaufen. Aber Ursula Feindor-Schmidt weist darauf hin, dass mit dem Rechtsspruch nur gesagt wurde, dass die nationalen Urheberrechtsgesetze entsprechend angepasst werden können. Der EuGH gewährt die Möglichkeit einer Schrankenregelung im nationalen Recht bei Regelung einer angemessenen Vergütung zugunsten der Urheber. Auf der Grundlage des aktuellen URG ist die E-Leihe in Deutschland noch nicht erlaubt. Dies müsste in einer Revision des Gesetzes berücksichtigt werden.

13Anders stellt sich die Situation in der Schweiz dar: hier gibt es grundsätzlich kein Verleihrecht für Bibliotheken (auch nicht für gedruckte Bücher) und entsprechend auch keine Bibliothekstantieme. Da gerade die EBLIDA-Kampagne aber genau auf der Argumentationskette aufbaute, dass für E-Books das gleiche Recht wie für gedruckte Bücher gelten soll (Ausleihrecht mit Abgeltung in Form einer Bibliothekstantieme), konnten sich Schweizer Bibliotheken dieser Kampagne nicht anschliessen. Da befürchtet wird, dass eine Bibliothekstantieme auf die Bibliotheken (insbesondere die Öffentlichen Bibliotheken mit hohen Ausleihzahlen) abgewälzt würden, haben sich die Bibliotheksverbände dezidiert gegen eine Bibliothekstantieme im neuen Urheberrechtsgesetz ausgesprochen (mehr dazu auf der Webseite des BIS http://www.bis.ch/bis-details/article/urheberrecht.html).

14So bleibt es zumindest vorläufig dabei, dass Bibliotheken nicht auf dem freien Markt E-Books erwerben und diese an ihre Nutzer weitergeben (“verleihen”) dürfen. Verlage entscheiden, zu welchen Bedingungen sie welche E-Books von Bibliotheken lizenzieren lassen. Meist erfolgt dies über Aggregatoren, welche auch die Verhandlungen mit den Verlagen führen. In den verschiedenen Sprachräumen haben sich unterschiedliche Anbieter etabliert, die zum Teil praktisch eine Monopolstellung haben. Hier beschränke ich mich entsprechend auf Öffentliche Bibliotheken im deutschen Sprachraum. Lange Zeit war DiviBib der klare Marktführer im deutschen Sprachraum, doch drängt gerade Overdrive immer stärker auch in diesen Markt. Allein in der Schweiz gibt es aktuell drei Overdrive-Verbünde (https://swiss.overdrive.com/, https://ebooksforyou.overdrive.com/ und http://biblio24.ch/).[1]

3.2.2 Onleihe als Bibliotheksangebot

15Während Wissenschaftliche Bibliotheken in der Regel ihr E-Books-Angebot aus verschiedenen Quellen zusammenstellen, von Verlagen und Aggregatoren beziehen und zum Teil über verschiedene Plattformen bereitstellen, übernehmen Öffentliche Bibliotheken oft das Angebot eines Anbieters (z.B. DiviBib) und wählen bestimmte Titel zur Lizenzierung aus, die oft in einem regionalen Verbund über die Plattform Onleihe vermittelt werden. Je nach Lizenzmodell kann ein Titel gleichzeitig nur von einer Person genutzt werden oder von mehreren Personen. Bei der Onleihe sind dies vier Modelle: die M-Lizenz für eine gleichzeitige Nutzung, die K-Lizenz für Kontingente (maximale Ausleihzahl mit begrenzter Anzahl möglicher Ausleihen), die L-Lizenz (Mehrfachlizenz für ältere E-Books) und die XL-Lizenzen mit gleichzeitiger Mehrfachnutzung und festgelegter Anzahl Ausleihen. (http://www.onleihe.net/fuer-bibliotheken/lizenzmodelle.html)

16Klaus-Peter Böttger hat das Angebot unter die Lupe genommen und die Verfügbarkeit von E-Books der Spiegel-Bestsellerliste (November 2014) im Buchhandel und bei der Onleihe verglichen. Von 20 Büchern mit Hardcover waren 19 in den kommerziellen Online-Stores als E-Book erhältlich, aber nur sechs bei der Onleihe. Bei den Paperbacks waren 20 von 20 als E-Book in den kommerziellen Plattformen und zehn bei der Onleihe erhältlich. Bei den Sachbüchern waren neun von zehn als E-Book käuflich erhältlich und fünf bei der Onleihe. (Böttger 2015, S.39-41) Somit ist die Kritik aus Bibliotheks- und Bibliotheksnutzersicht durchaus berechtigt, dass die Verlage aktuelle E-Books zurückhalten und den Bibliotheken nicht zur Verfügung stellen.

172017 sieht dies aus Sicht der Bibliotheken und ihrer Nutzerinnen und Nutzer besser aus: DiviBib konnte Verträge mit den grossen Publikumsverlagen Random House, Holtzbrinck, Bonnier und auch Diogenes abschliessen und das Angebot deutlich attraktiver gestalten.

18Auch bei den Formaten unterscheiden sich die E-Books in Öffentlichen Bibliotheken vom Angebot in Wissenschaftlichen Bibliotheken: Die “Ausleihen” von E-Books werden überall durch das Digital Rights Management von Adobe abgewickelt. Wie schon angedeutet, regelt dieses DRM den zeitlich limitierten Zugriff und auch die Möglichkeiten zur Bearbeitung des E-Books. Das am weitesten verbreitete Format ist das EPUB, wobei auch PDF-Dokumente mit demselben DRM angeboten werden. Mehr dazu im entsprechenden Kapitel im Buch.

19Für die Nutzung bedeutet dies, dass ein recht komplexes Zusammenspiel von Technologien nötig ist. Gerade der Schutz durch das DRM verursacht im Alltag am meisten Probleme. Davon können Buchhandlungen und Bibliotheken ein Lied singen. Der Prozess sieht aus Nutzersicht folgendermassen aus: Die Nutzerin/der Nutzer benötigt eine Adobe-ID, die er sich für den Einsatz von Adobe Digital Editions besorgen muss. Die gleiche ID dient den verschiedenen Anwendungen, also sowohl für im Buchhandel erworbene E-Books (ausser Amazon und Apple) wie auch für die “Ausleihe” in der Bibliothek – und andere durch das DRM eingeschränkte Nutzungen. Die Adobe-ID wird auf die persönliche E-Mail-Adresse des Nutzers registriert. Dieser Schritt ist nicht unproblematisch. Hier gilt es eine Mailadresse zu wählen, die über die Jahre stabil bleibt, da bei einem Wechsel der Mailadresse die Berechtigungen verloren gehen.

20Anschliessend müssen die Geräte der Nutzerin/des Nutzers, auf denen sie/er die DRM-geschützten E-Books lesen will, mit dieser Adobe-ID registriert werden: PC, Mac, Laptop, E-Reader. Gewisse Nutzungen sind auch ohne Registrierung möglich. Bei Smartphones und Tablets ist die direkte Registrierung des Geräts nicht möglich, hier muss eine App installiert werden, die dann mit der Adobe-ID verbunden wird, zum Beispiel der Bluefire Reader fürs iPad oder iPhone. Bei den E-Readern ist es empfehlenswert, die Geräte über Adobe Digital Editions zu registrieren. Und wie schon mehrfach erwähnt, funktioniert dieses System nicht mit einem Kindle-Reader.

21Für die Nutzung des Onleihe-Angebots muss man über ein Konto bei der jeweiligen Bibliothek verfügen. Bei der Onleihe registriert man sich dann in der Regel mit der Nutzerkennung des Bibliothekssystems. Somit erhält man Zugriff auf das Angebot der Bibliothek, bei der man eingeschrieben ist. Oft ist die Onleihe als Verbund organisiert, wodurch die Nutzer einer kleinen Bibliothek Zugriff auf ein umfangreiches Angebot des gesamten Verbunds erhalten.

22Die Nutzung erfolgt dann über den Download des gewünschten und verfügbaren E-Books im Webbrowser des PCs (oder direkt über den Reader). Das File kann anschliessend während der durch den Verbund vorgegebenen Frist mit der Software Adobe Digital Editions geöffnet und am PC oder auf einem Reader betrachtet werden. Der Download auf den PC empfiehlt sich auch, wenn ein E-Book mit einem E-Reader genutzt werden will.[2] Die in die Reader integrierten Webbrowser sind wenig geeignet, um effizient im Angebot der Onleihe zu stöbern. Die Synchronisierung mit Adobe Digital Editions auf dem PC ist der einfachere und zielführende Weg. Für Tablets und Smartphones gibt es eine App, mit welcher direkt auf das Angebot der Onleihe zugegriffen werden kann.

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Screenshot: E-Book in der Onleihe-App der DibiOst

23Nach Ablauf der Ausleihfrist wird das Dokument auf dem Gerät nicht gelöscht. Das File ist nach wie vor gespeichert, nur der Zugriff ist nicht mehr möglich. In der Schweiz haben in jüngster Zeit einige Bibliotheken zusätzlich zur Onleihe auch noch das Angebot von Overdrive eingeführt, und zwar für englischsprachige Literatur. So haben sich einige Stadtbibliotheken zum Verbund E-Books Switzerland zusammengeschlossen und bieten hier englische E-Books und Hörbücher an. (https://swiss.overdrive.com)

3.2.3 Sichtbarkeit der E-Books

24Ich habe die Thematik der Recherche nach E-Books in den Wissenschaftlichen Bibliotheken erläutert. Bei den Öffentlichen Bibliotheken hat man es in der Regel mit einem oder max. zwei Anbietern zu tun, auf deren Plattform jeweils von der Homepage der Bibliothek verlinkt wird.

Screenshot: Angebot biblio.24 in der Pestalozzi Bibliothek Zürich

25Theoretisch ist es möglich, die Metadaten der Onleihe auch in den Bibliothekskatalog zu integrieren und somit die E-Books im OPAC sichtbar und nutzbar zu machen. Dies ist unter anderem eine Kostenfrage, und nur ein Teil der Bibliotheken leistet sich diesen Mehraufwand. Ob die Bibliotheksnutzer diese Integration auch wirklich anwenden, ist mir nicht bekannt. Eigene Untersuchungen haben gezeigt, dass der OPAC in Öffentlichen Bibliotheken eine deutlich geringere Bedeutung hat als in Wissenschaftlichen. Viele Nutzerinnen und Nutzer bevorzugen das Browsen am Regal für die Auswahl von Medien. Es ist entsprechend denkbar, dass eine separate Plattform mit den verfügbaren E-Books von Nutzerinnen und Nutzern begrüsst wird.

26Eine interessante Lösung hat der Bibliotheksverbund Luxemburg im Projekt ebooks.lu entwickelt. Hier mussten wegen der Vielsprachigkeit mehrere Plattformen (Overdrive für englische, NumiLog für französisch und Ciando für deutsche Inhalte) zusammengeführt werden. Dazu wurden die Metadaten aus den drei Plattformen so weit vereinheitlicht und mit einer übergeordneten Klassifikation (zweistufiger Kategorienbaum) ergänzt, dass ein Einstieg ins gesamte Angebot über eine Suchoberfläche möglich ist.

Screenshot: Suchoberfläche von ebooks.lu

27Die im vorhergehenden Kapitel empfohlenen Massnahmen zur besseren Sichtbarkeit von E-Books in Bibliotheken scheinen mir auch für Öffentliche Bibliotheken sinnvoll. Wenn vorwiegend am Regal Medien ausgesucht werden, macht es Sinn, dass hier auch die elektronischen Medien sichtbar gemacht werden. Zudem haben sich Veranstaltungen zum Bekanntmachen des Angebots und zur Einführung in die Anwendung gerade für ältere Nutzerinnen und Nutzer bewährt.

3.2.4 Nutzungszahlen

28Die Nutzung von E-Books spielt im Vergleich zur Ausleihe “klassischer” Medien nach wie vor eine untergeordnete Rolle in Öffentlichen Bibliotheken. Leider ist es schwierig, an genaues Zahlenmaterial zu kommen. In der deutschen Bibliotheksstatik fehlt eine entsprechende Kategorie. Interessanterweise haben sich an der E-Medien-Konferenz in München auch Verlagsvertreter darüber beklagt, dass sie über keine verlässlichen Zahlen zur Nutzung ihrer Inhalte erhielten. Da besteht also ganz offensichtlich Handlungsbedarf.

29Einer Pressemitteilung von DiviBib kann man entnehmen, dass die Ausleihzahlen der Onleihe in den letzten Jahren stark gestiegen sind. In 2016 wurden 22 Mio “Ausleihen” verzeichnet (Steigerung +27%) (https://www.buchreport.de/2017/04/20/onleihe-verzeichnet-22-mio-ausleihen/). Aus Sicht der Verlage ist die Onleihe mittlerweile eine ernsthafte Konkurrenz für das Direktgeschäft mit den Leserinnen und Leser geworden. Mit anderen Worten kritisieren sie die zu geringe Vergütung für die Nutzung ihrer Medien durch Bibliothekskunden. Und die Stiftung Warentest kommt bei einem Vergleich von E-Book-Angeboten zum Schluss, dass es bei den Öffentlichen Bibliotheken und der Onleihe am besten und günstigsten sei. (https://www.test.de/E-Book-Kaufen-abonnieren-leihen-oder-gratis-abstauben-5171280-0/)

30In der Schweizer Bibliotheksstatistik fehlen die Zahlen zur elektronischen Nutzung für das Jahr 2015. In den Öffentlichen Bibliotheken der Schweiz in Gemeinden mit mehr als 10’000 Einwohnern bewegen sich die Ausleihzahlen in der Grössenordnung von 25 Mio jährlich (2011: 24.9; 2012: 24.8; 2013: 24.7; 2014: 24.5; 2015: 24.8 Mio). Die Nutzung von E-Medien steigt, wobei sie 2014 rund 500’000 betrug, also rund 2% im Vergleich zur Ausleihe der traditionellen Medien. Eine Untersuchung an der HTW Chur (Althaus 2014) zeigte keinen negativen Einfluss eines elektronischen Angebots auf die physische Ausleihe in den einzelnen Bibliotheken. Wobei auch hier die Zahlen aus der Bibliotheksstatistik lückenhaft waren.

31So habe ich stichprobenweise die Zahlen zur Ausleihe im Vergleich mit der Nutzung der digitalen Bibliothek für die Bibliotheken Zug, Schaffhausen und Winterthur erhoben. Es handelt sich um mittlere bis grössere Schweizer Stadtbibliotheken mit einem Angebot der Onleihe. Man sieht, dass die zunehmende Nutzung der E-Books einen leichten Rückgang bei den Ausleihen kompensiert.

Abbildung: Ausleihen und Downloads von E-Books ausgewählter Schweizer Stadtbibliotheken im Vergleich (eigene Darstellung)

Fazit

32Die E-Books halten Einzug auch in den Öffentlichen Bibliotheken, wobei ihr Anteil an der Mediennutzung noch immer gering ist. Trotzdem wird das Angebot von der Bevölkerung wahrgenommen, wie das Ergebnis der BITKOM-Studie zeigt.

Abbildung: Alternative Nutzungsmodelle für E-Books (Quelle: Bitkom)

3327% der befragten deutschen Erwachsenen gaben an, dass sie E-Books in Öffentlichen Bibliotheken ausleihen würden. Damit liegen die Bibliotheken deutlich vor dem Abo-Modell und den frei verfügbaren E-Books oder dem Modell Pay-per-view. Bibliotheken werden also als wichtige Bezugsquelle von E-Books wahrgenommen. Dies ist meiner Ansicht nach ein deutlicher Hinweis darauf, dass dieses Angebot weiter ausgebaut werden sollte und dass Services im Kontext von E-Books sinnvoll sind. Gerade die Komplexität der Nutzung und die Hürden beim Einstieg, wie sie oben geschildert wurden, legen es nahe, dass Beratungsangebote ausgebaut werden sollten. Zudem sollten sich Bibliotheken weiter dafür einsetzen, dass sie Zugriff auf ein aktuelles Angebot haben.

Literatur

Althaus, Luca: Der Einfluss ihrer Digitalen Bibliotheksportale auf die Öffentlichen Bibliotheken der Schweiz. Bachelor-Thesis HTW Chur, 2014 (unveröffentlicht).

Beger, Gabriele (2005): Ausleihe von Medien gegen Gebühr. In: BIBLIOTHEKSDIENST 39. Jg. (2005), H. 2, S.229-232

Böttger, Klaus-Peter (2015): E-Books – eine Herausforderung für Öffentliche Bibliotheken. BIBLIOTHEK – Forschung und Praxis 2015; 39(1): 32–46


  1. Mit Dank an Felix Hüppi für diese Ergänzungen!
  2. Die neueren Generationen von E-Readern (z.B. Tolino) eignen sich deutlich besser für den direkten Zugriff auf die E-Books. HInweis von Sarah Jacot.

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